Corona Risikostufe 2

von Alexandra Spielmann
02. Oktober 2021

Der wesentlichste Unterschied zur Sicherheitsphase besteht darin, dass geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Verwaltungspersonal nicht mehr getestet werden müssen.

Testungen:

Für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen verpflichtend dreimal wöchentlich testen (zweimal mittels Antigen-Test, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.

Für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal besteht keine Testpflicht. Alle anderen Lehrpersonen sowie Verwaltungsbediensteten müssen zu jeder Zeit ein gültiges negatives Testergebnis nachweisen, wobei mindestens einmal pro Woche das negative Ergebnis eines externen PCR-Tests vorzulegen ist.

Mund-Nasen-Schutz (MNS):

Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Wenn am Veranstaltungsort die Risikostufe 1 oder 2 gilt, dürfen ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. Die Antigen-Tests sind bei mehrtägigen Schulveranstaltungen zur laufenden Testung von der Schule mitzunehmen, die PCR-Testungen der Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit jedoch nicht stattfinden.


Die Verordnung zur Risikostufe 2 gilt bis 29. 10. 2021

Hier finden Sie noch wichtige Bestimmungen des Ministeriums:

Sichere Schule im Herbst – der 4-Punkte-Plan des BMBWF

ALLES SPÜLT – PCR-Tests an Schulen (bmbwf.gv.at)

RIS - COVID-19-Schulverordnung 2021/22 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.10.2021 (bka.gv.at)