Corona Risikostufe 2
Der wesentlichste Unterschied zur Sicherheitsphase besteht darin, dass geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Verwaltungspersonal nicht mehr getestet werden müssen.
Testungen:
Für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen verpflichtend dreimal wöchentlich testen (zweimal mittels Antigen-Test, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.
Für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal besteht keine Testpflicht. Alle anderen Lehrpersonen sowie Verwaltungsbediensteten müssen zu jeder Zeit ein gültiges negatives Testergebnis nachweisen, wobei mindestens einmal pro Woche das negative Ergebnis eines externen PCR-Tests vorzulegen ist.
Mund-Nasen-Schutz (MNS):
Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Wenn am Veranstaltungsort die Risikostufe 1 oder 2 gilt, dürfen ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. Die Antigen-Tests sind bei mehrtägigen Schulveranstaltungen zur laufenden Testung von der Schule mitzunehmen, die PCR-Testungen der Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit jedoch nicht stattfinden.
Die Verordnung zur Risikostufe 2 gilt bis 29. 10. 2021
Hier finden Sie noch wichtige Bestimmungen des Ministeriums:
Sichere Schule im Herbst – der 4-Punkte-Plan des BMBWF
ALLES SPÜLT – PCR-Tests an Schulen (bmbwf.gv.at)